Wir beteiligen uns aktiv an der Arbeitsgemeinschaft der Leitungen der kirchlichen Rechnungsprüfungseinrichtungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (kirpag).
Des Weiteren sind wir Mitglied im Institut der Rechnungsprüfer (IDR e.V.). Wir bilden mit 13 weiteren Mitgliedern die Landesgruppe der Kirchen, vertreten im Verwaltungsrat durch Herrn Ingo Brand, Evangelische-Kirche von Westfalen.
Die Rechnungsprüfungseinrichtungen der Kirchen in der EKD im Überblick:
- Amt für Revision der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
- Gemeinsame Rechnungsprüfungsstelle der Evangelischen Kirche von Westfalen
- Oberrechnungsamt der Evangelischen Kirche in Deutschland
- Rechnungshof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
- RPA der Landeskirche in Baden
- RPA der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
- RPA der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
- RPA der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
- RPA der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg
- RPA der Evangelischen Kirche im Rheinland
- RPA der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
Die kirpag
Ziel der kirpag ist es, den beteiligten Rechnungsprüfungseinrichtungen sowie allen an der Rechnungsprüfung in der Evangelischen Kirche interessierten Nutzern eine Kommunikationsplattform anzubieten und damit einen Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen sowie gegenseitige Hilfeleistungen und die Herausbildung gemeinsamer Prüfungsstandards zu befördern. Das Aufgabenspektrum der kirchlichen Rechnungsprüfung entspricht der Vielfalt der kirchlichen Arbeit.
Der IDR e.V.
Als Berufsverband der Rechnungsprüfer sieht sich der IDR e.V. als die Interessenvertretung aller professionellen Berufsgruppen, die sich mit öffentlicher Finanzkontrolle und Rechnungsprüfung beschäftigen. Dazu gehören die Führungskräfte und Mitarbeiter aller Einrichtungen der öffentlichen Finanzkontrolle, wie:
- Bundes- und Landesrechnungshöfe,
- kommunale Rechnungsprüfungsämter,
- Rechnungsprüfer / Revisionsstellen bei weiteren öffentlichen Verwaltungen und Körperschaften, wie beispielsweise im Forschungs- und Bildungs- bzw. Sozialbereich.
Des Weiteren gehören dazu:
- natürliche Personen, die sich für die Interessen der öffentlichen Rechnungsprüfung und Rechnungslegung einsetzen, bspw.
- Wirtschaftsprüfer, interne Revisoren, Rechtsanwälte, Compliance-Sachverständige und sonstige Rechnungsprüfer, die im Umfeld der öffentlichen Finanzkontrolle tätig sind, Hochschullehrer und Vertreter sog. NGOs