Aufgabe
Art. 86 Abs. 2 der Kirchenverfassung sieht vor, dass die Allgemeine Kirchenkasse (Einnahmen und Ausgaben der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern) durch einen von der Landessynode bestellten Prüfungsausschuss geprüft wird. In der Praxis beauftragt der Prüfungsausschuss das Rechnungsprfungsamt mit der Durchführung der Prüfung, wobei im Vorfeld die Schwerpunkte der jeweiligen Prüfung mit dem Prüfungsausschuss abgesprochen werden. Der Prüfungsausschuss wird über die Ergebnisse aller Prüfungen informiert.
Die Geschäftsordnung der Landessynode bestimmt in § 61 die Zusammensetzung und die Aufgaben des Prüfungsausschusses.
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei weltlichen und zwei geistlichen Synodalen.
Mitglieder
Name & Zuständigkeit | weitere Tätigkeiten |
Martin Finzel Vorsitzender |
Finanzausschuss weltlicher Synodaler |
Lucia Herold Stellvertretung |
Ausschuss für Ökumene, Mission und Dialog weltliche Synodale |
Dr. Norbert Roth Mitglied |
Ausschuss für Grundfragen des kirchlichen Lebens geistlicher Synodaler |
Dr. Martin Seibold Mitglied |
Ausschuss für Grundfragen des kirchlichen Lebens weltlicher Synodaler |
Christian Simon Mitglied |
Organisationsausschuss geistlicher Synodaler |