Der Prüfungsausschuss der Landessynode

Aufgabe

Art. 86 Abs. 2 der Kirchenverfassung sieht vor, dass die Allgemeine Kirchenkasse (Einnahmen und Ausgaben der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern) durch einen von der Landessynode bestellten Prüfungsausschuss geprüft wird. In der Praxis beauftragt der Prüfungsausschuss das Rechnungsprfungsamt mit der Durchführung der Prüfung, wobei im Vorfeld die Schwerpunkte der jeweiligen Prüfung mit dem Prüfungsausschuss abgesprochen werden. Der Prüfungsausschuss wird über die Ergebnisse aller Prüfungen informiert.

Die Geschäftsordnung der Landessynode bestimmt in § 61 die Zusammensetzung und die Aufgaben des Prüfungsausschusses.
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei weltlichen und zwei geistlichen Synodalen.
 

Mitglieder
Name & Zuständigkeit weitere Tätigkeiten
Martin Finzel
Vorsitzender
Finanzausschuss
weltlicher Synodaler
Lucia Herold
Stellvertretung
Ausschuss für Ökumene, Mission und Dialog
weltliche Synodale
Dr. Norbert Roth
Mitglied
Ausschuss für Grundfragen des kirchlichen Lebens
geistlicher Synodaler
Dr. Martin Seibold
Mitglied
Ausschuss für Grundfragen des kirchlichen Lebens
weltlicher Synodaler
Christian Simon
Mitglied
Organisationsausschuss
geistlicher Synodaler