Anfragen & Hinweise (RPrA Kont@kt)

Gerne erreichen Sie uns für Ihre Anfragen per E-Mail unter rpra(at)elkb.de.

Falls Sie im Umgang mit den

  • der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern,
  • ihrer Dekanatsbezirke,
  • Gesamtkirchengemeinden und Kirchengemeinden,
  • sowie den unter ihrer Aufsicht stehenden Einrichtungen

anvertrauten Geldern Missstände sehen, können Sie sich ebenfalls an uns wenden (E-Mail: leitung.rpra(at)elkb.de). Diese Hinweise nehmen wir sehr ernst.

Nach § 7 RPrAG ist das Rechnungsprüfungsamt unverzüglich durch die verantwortliche Leitung zu unterrichten, wenn bei kirchlichen Rechtsträgern und Stellen, für deren Rechnungsprüfung das Rechnungsprüfungsamt zuständig ist, Verdacht einer Unregelmäßigkeit besteht.
Wegen unserer beschränkten Ressourcen kann nicht jeder Hinweis in ein sofortiges Tätigwerden umgesetzt werden.
Immer wieder erhalten wir auch anonyme Hinweise. Oft sind diese wenig konkret, eine Rückfrage ist leider nicht möglich. Deshalb können wir derartige Hinweise in der Regel nur allgemein bei Planung und Konzeption unserer Prüfungen berücksichtigen.

Den nachvollziehbaren Wunsch mancher Hinweisgeber, über die Ergebnisse unserer Prüfung informiert zu werden, können wir in vielen Fällen leider nicht erfüllen, da dem oft rechtlich geschützte Belange Dritter (z.B. Datenschutz) entgegenstehen.

Hinweise zu Missständen bei außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Rechnungsprüfungsamtes gelegenen Stellen leiten wir an die jeweils zuständige Prüfungsinstanz weiter.

Missstände in der kirchlichen Verwaltung kann das Rechnungsprüfungsamt nicht selbst abstellen, da es keine Durchsetzungsbefugnis hat. Oft wird die Verwaltung aber durch die Kraft der Argumente von Veränderungen überzeugt. Gelingt dies nicht, haben Prüfungsfeststellungen, die öffentlich in der Synode thematisiert werden, besondere Wirkung.